Neue Einreisebestimmungen
Ab dem 1. Mai 2025 sind alle Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die nach Thailand einreisen, verpflichtet, die Thailand Digital Arrival Card (TDAC) online auszufüllen. Diese Registrierung muss innerhalb von drei Tagen vor der Ankunft erfolgen – entweder individuell oder als Gruppe.
Im Rahmen der TDAC müssen neben den persönlichen Angaben und Details zur Unterkunft auch Gesundheitsinformationen bereitgestellt werden. Dabei wird beispielsweise abgefragt, ob innerhalb der letzten 14 Tage Symptome wie Fieber, Husten oder Durchfall aufgetreten sind. Personen, die solche Symptome angeben, müssen sich nach der Ankunft am Flughafen umgehend beim Gesundheitsamt melden.
Hinweis zur Länderbezeichnung im TDAC-System: Die im System verwendeten Ländernamen entsprechen den offiziellen Bezeichnungen. So wird etwa nicht „Schweiz“, sondern „CHE:SWISS“ verwendet.
Angabe der Unterkunft: Auch wenn Reisende während ihres Aufenthalts in Thailand mehrere Hotels besuchen, muss im TDAC nur die erste Unterkunft angegeben werden. Informationen zu Provinz, Bezirk und Unterbezirk müssen ebenfalls angegeben werden und sind in der Regel auf der Hotelbuchungsbestätigung oder über Google Maps auffindbar.
Zur Einreise und zum Boarding: Laut der thailändischen Einwanderungsbehörde ist die TDAC für alle Einreisende verpflichtend. Ausgenommen sind Reisende, die Thailand im Transit durchqueren, ohne die Einwanderungsbehörde zu passieren.
Das Formular zur Thailand Digital Arrival Card (TDAC) finden Sie hier.
Eine Video-Anleitung zum Beantragen der TDAC finden Sie hier.